Dr. med. I. Klose
Dr. med. C. Hoffmann
Dr. med. M. Jaegers
Öffnungszeiten
| Montag bis Donnerstag |
7.15 Uhr |
- |
21.00 Uhr |
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| Freitag |
8.15 Uhr |
- |
13.30 Uhr |
und 14.15 Uhr |
- |
17.00 Uhr |
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Telefonisch können Sie uns unter (0911) 80 54 93 zu folgenden Zeiten erreichen:
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| Montag bis Freitag |
9.00 Uhr |
- |
12.30 Uhr |
und 14.30 Uhr |
- |
17.00 Uhr |
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Außerhalb dieser Zeiten wird unser Anrufbeantworter sich melden.
In dringenden Fällen können Sie eine Nachricht auf das Band sprechen.
Ihre Nachricht wird dann weitergeleitet, so daß wir Sie bald zurückrufen können.
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Falls Sie uns nachts oder am Wochenende nicht erreichen, wenden Sie
sich bitte an den
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| Ärztlichen Notdienst |
Telefon 19 292 |
| Bei akut lebensbedrohlichen Zuständen können Sie sich auch
direkt an die |
| Rettungsleitstelle |
Telefon 19 222 |
Terminvereinbarungen und Erreichbarkeit
Da die meist sehr speziellen Untersuchungen in unserer Praxis viel
Zeit in Anspruch nehmen, können wir (außer in Notfällen)
Untersuchungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchführen.
Sie können sich direkt in der Praxis anmelden, oder aber telefonisch
zu oben genannten Zeiten.
Für eine erste Herzuntersuchung sollten Sie mit einem Zeitaufwand
von etwa 2-3 Stunden rechnen. Können Sie einen vereinbarten Termin
nicht wahrnehmen, so bitten wir rechtzeitig (spätestens am Vortag)
abzusagen.
Bitte haben Sie Verständnis, falls es trotz eines vereinbarten
Termines einmal durch Notfälle zu Wartezeiten kommt.
Rezepte
Sollten Sie ein Rezept benötigen, so bitten wir Sie dies möglichst (z.B. telefonisch)
vorzubestellen. Wir können das Rezept dann vorbereiten und Ihnen unnötige
Wartezeiten an der Anmeldung ersparen.
Krankenversicherten-Karte und Überweisungsschein
Bitte bringen Sie einmal im Quartal Ihre Krankenversicherten-Karte mit.
Zusätzlich benötigen wir bei allen Patienten der gesetzlichen Krankenkassen
einen Überweisungsschein, da wir fachärztlich / diagnostisch tätig sind,
und eine harmonische Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt wünschen.
Wir benötigen Ihren Überweisungsschein auch, um gegenüber der kassenärztlichen
Vereinigung nachweisen zu können, daß wir als fachärztliche Internisten tätig sind.